Notarin

Notare und Notarinnen sind Träger eines öffentlichen Amtes und unparteiliche und verschwiegene Ansprechpartner der Parteien. Unsere Eigenschaft als Anwaltsnotare befähigt uns in besonderer Weise, beratend und gestaltend tätig zu sein. Wir sind staatlich verordnete Verbraucherschützer und (sichern aufgrund unserer Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber dem unerfahrenen Bürger auch  bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften dessen Rechte und sind) Vertreter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, im Geben und Nehmen ausgewogenen und menschlich passenden Lösung.


Der Gesetzgeber hat bei bestimmten Rechtsgeschäften vorgeschrieben, dass sie wirksam nur durch Beurkundung oder Beglaubigung vor einem Notar/einer Notarin vorgenommen werden können. Die Tätigkeitsgebiete der Notare umfassen Gestaltung und Abwicklung aller formgebundenen Rechtsgeschäfte in folgenden Bereichen:


Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte
  • Erbschein und Nachlassverteilung
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Erbausschlagung

Vollmachten

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen

Schenkungen / Übertragungen

  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Übertragungen im privaten und unternehmerischen Bereich
  • Vermögensnachfolge
  • Unternehmensnachfolge

Grundstücks- und Immobilienrecht:

  • Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechten
  • Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
  • Bildung und Veränderung von Wohnungs- und Teileigentum, Sondereigentum
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Dienstbarkeiten
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Nießbrauchs- und Wohnungsrechte

Familienrecht:

  • Ehe- und Erbverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Handels- und Gesellschaftsrecht:

  • Gründung, Umwandlung, Verschmelzung, Liquidation bei Kapital- und Personengesellschaften
  • Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten,
  • Handelsregisteranmeldungen
  • Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Meine Schwerpunkte sind

  • Erbrechtliche Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen für Privatpersonen und Unternehmer
  • Erbrechtliche Beratung mit Auslandsbezug
  • Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Grundstücksgeschäften sowie die Vertragskonzeption bei der Errichtung und Veräußerung von Gewerbeimmobilien
  • Planung, Beratung und Gestaltung der Vermögensnachfolge von Verträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge – auch zum Zwecke der Steuerersparnis


Ich berate in allen erb- und vermögensrechtlichen Fragestellungen in enger Abstimmung mit den etablierten Beratern meiner Mandanten, die die Historie und Einzelheiten der Vermögenssituation kennen, und erarbeite zusammen mit ihnen eine den Familien- und Unternehmensverhältnissen angepasste optimale Lösung, wie z.B. bei der Übertragung des Vermögens oder des Betriebes auf die nächste Generation oder einen außenstehenden Nachfolger.